GAK-Warnaufkleber für Gehäuse
inklusive MwSt.
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- Artikel-Nr.: GAK-712-514-VG
Aufdruck: "Photovoltaik Aktive Teile stehen auch nach Trennung unter Spannung"
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Wichtig für Elektroinstallateure und Anlagenerrichter: Bei der Errichtung von PV-Anlagen fordert die Norm DIN VDE 0100-712.514.102 für alle PV-Anlagen sinngemäß: "PV-Gleichspannung - Aktive Teile können nach dem Trennen unter Spannung stehen" oder "Photovoltaik-Anlage steht ständig unter Spannung bis 1000 VDC" Die Normative Verpflichtung besteht nicht nur zum Zeitpunkt der PV-Anlagenerrichtung sondern auch bei späteren Veränderungen wie z.B. bei der Nachrüstung eines Blitz- und Überspannungsschutzes. Die pauschale Spannungsangabe auf unserem Warndreieck hat abschreckenden Charakter ohne Anspruch auf messtechnische Richtigkeit für die jeweilige PV-Anlage. |
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