Zum Schutz bei indirekten Blitzeinwirkungen oder Schaltüberspannungen ist der Einbau von mindestens Überspannungsableiter Typ 2 normativ gefordert (DIN VDE 0100-534.4.1). Das bedeutet: Gebäude ohne äußeren Blitzschutz (Fangstange + Ableiter) benötigen mindestens einen Typ 2-Ableiter in der Hauptverteilung, im Zählerschrank nach dem Zähler. Optimal und bewährt ist die Installation nach dem Zähler, zum Beispiel neben der Hauptleitungsabzweigklemme.
Falls die Leitungslänge zu den zuschützenden Elektogeräten über 10 Meter ist, dann sind zusätzliche Überspannungsableiter Typ 2 in den Unterverteilern, nah am Verbraucher einzubauen (DIN-VDE 0100-534.4.9).
Überspannungsableiter Typ-2 Ableiter werden auch als Mittelschutz bezeichnet weil sie bezogen auf die Reihenfolge in der Mitte zwischen einem Grobschutz (Typ 1) und vor einen Feinschutz (Typ 3) installiert werden.